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Ukraine: Discussions IT- und Medienrecht - Zahlungsunwilliger Kunde, Discussions, exchange of ideas, controversies, opinions

Forum > IT- und Medienrecht > Thread
Sven Arndt
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Subject: Zahlungsunwilliger Kunde
Posted on: 27.04.2007 14:56

Hallo,

ich habe einen Kundenauftrag aus Österreich angenommen.
Alles lief bisher ok, und habe kleine Änderungen am Skript direkt auch
wieder auf seinen Server geladen.
Nachdem ich jetzt größere Änderungen gemacht habe, welche auch zeitaufwendig
waren, habe ich, wie es bei allen meinen Kunden mache, auch für den Österreicher
eine Subomain angelegt und die aktuellen Änderungen dahin gespeichert, so dass
er sich dort diese anschauen und testen kann.
Jetzt weigert er sich aber, diese Änderungen zu testen (was meiner Meinung nach, sein
Problem ist) und meint dass er meine Rechnung nicht bezahlt, solange diese Änderungen
nicht bei ihm auf den Server geladen sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, um an mein Geld zu kommen?
Gibt es irgendwo eine Art "Schwarzes Brett", wo man solche Kunden veröffentlichen kann?

Viele Grüße,
Arndtinho
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Manfred Schmitz


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Subject: Re: Zahlungsunwilliger Kunde
Posted on: 27.04.2007 15:16

Hallo,

Liefern müssen Sie schon. Der Kunde muss nicht zahlen, wenn Sie ihm nichts
liefern, auch wenn Sie es irgendwo auf Ihrem Webserver laufen haben.

> Jetzt weigert er sich aber, diese Änderungen zu testen

Als vorrausschauender Freelancer haben Sie natürlich klauseln wie
"Die Software gilt 2 Wochen nach Lieferung als abgenommen"
in Ihren AGB stehen.

Aber liefern müssen Sie zunächst, da führt kein Weg dran vorbei, es sei
denn Sie haben explizit Vorkasse vereinbart.

Gruß
Voodoo

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Sven Arndt
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Subject: Re: Re: Zahlungsunwilliger Kunde
Posted on: 27.04.2007 15:28

Hallo,

Es geht ja auch nicht darum, dass ich nicht liefern will. In der NDA steht:

30% bei Auftragsbestätigung,
40% bei Inbetriebnahme,
30% bei Abnahme

Demnach würde bedeuten, dass die Übergabe des Quellcodes zur 'Inbetriebnahme'
gehört. In dem Fall, würde ich tasächlich nicht dran vorbei kommen.

Gruß,
Arndtinho



Manfred Schmitz schrieb am 27.04.2007 um 15:16:
> Hallo,
>
> Liefern müssen Sie schon. Der Kunde muss nicht zahlen, wenn Sie ihm nichts
> liefern, auch wenn Sie es irgendwo auf Ihrem Webserver laufen haben.
>
> > Jetzt weigert er sich aber, diese Änderungen zu testen
>
> Als vorrausschauender Freelancer haben Sie natürlich klauseln wie
> "Die Software gilt 2 Wochen nach Lieferung als abgenommen"
> in Ihren AGB stehen.
>
> Aber liefern müssen Sie zunächst, da führt kein Weg dran vorbei, es sei
> denn Sie haben explizit Vorkasse vereinbart.
>
> Gruß
> Voodoo
>

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Manfred Schmitz


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Subject: Re: Re: Re: Zahlungsunwilliger Kunde
Posted on: 27.04.2007 15:49

Hallo,

> Es geht ja auch nicht darum, dass ich nicht liefern will. In der NDA steht:

In der NDA? Gehört sowas nicht eher ins Angebot? ;-)

> 30% bei Auftragsbestätigung,

Die hat er dann ja hoffentlich gezahlt.

> 40% bei Inbetriebnahme,

Das muss er zahlen wenn das Script auf seinem Server installiert ist.

> 30% bei Abnahme

Und das wenn er zufrieden ist, respektive 2 Wochen nach Lieferung.

> Demnach würde bedeuten, dass die Übergabe des Quellcodes zur 'Inbetriebnahme'
> gehört. In dem Fall, würde ich tasächlich nicht dran vorbei kommen.

Ist ja auch nur fair. Es sei denn Du hast begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie Du Dir z.B. eine Bonitätsauskunft oder
ähnliches geholt hast.

Aber wenn das nicht der Fall ist, würdest Du kein Risiko eingehen - sofern
Du gute Arbeit geleistet hast.

Wenn er die Zahlung danach unbegründet verweigert bleibt Dir der
Weg über ein Inkassobüro, Mahnbescheid etc.

Gruß
Voodoo


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Sven Arndt
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Subject: Re: Re: Re: Re: Zahlungsunwilliger Kunde
Posted on: 27.04.2007 16:30

Hallo,

> In der NDA? Gehört sowas nicht eher ins Angebot? ;-)
eigentlich schon, aber er wollte es auch noch mal da drinn stehen haben.

> Das muss er zahlen wenn das Script auf seinem Server installiert ist.
dann werde ich es bei Ihm installieren

Danke.

Gruß,
Arndtinho



Manfred Schmitz schrieb am 27.04.2007 um 15:49:
> Hallo,
>
> > Es geht ja auch nicht darum, dass ich nicht liefern will. In der NDA steht:
>
> In der NDA? Gehört sowas nicht eher ins Angebot? ;-)
>
> > 30% bei Auftragsbestätigung,
>
> Die hat er dann ja hoffentlich gezahlt.
>
> > 40% bei Inbetriebnahme,
>
> Das muss er zahlen wenn das Script auf seinem Server installiert ist.
>
> > 30% bei Abnahme
>
> Und das wenn er zufrieden ist, respektive 2 Wochen nach Lieferung.
>
> > Demnach würde bedeuten, dass die Übergabe des Quellcodes zur 'Inbetriebnahme'
> > gehört. In dem Fall, würde ich tasächlich nicht dran vorbei kommen.
>
> Ist ja auch nur fair. Es sei denn Du hast begründete Zweifel an der
> Zahlungsfähigkeit des Kunden, wie Du Dir z.B. eine Bonitätsauskunft oder
> ähnliches geholt hast.
>
> Aber wenn das nicht der Fall ist, würdest Du kein Risiko eingehen - sofern
> Du gute Arbeit geleistet hast.
>
> Wenn er die Zahlung danach unbegründet verweigert bleibt Dir der
> Weg über ein Inkassobüro, Mahnbescheid etc.
>
> Gruß
> Voodoo
>
>

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